Der frühere Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann hat sehr viel Geld mit den sogenannten Maskendeals verdiente, trotzdem kommt er damit ungestraft durch, denn die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat gegen Hauptmann ermittelt, aber nun das Verfahren eingestellt. Während der sogenannten Maskenaffäre hat Hauptmann Corona-Schutzmasken-Deals vermittelt und dafür eine Provision in Höhe von 997.000 Euro kassiert.
Zwar hat Hauptmann unter Nutzung seines Bundestagsmandats diese Deals vermittelt und Provision dafür eingestrichen, allerdings kann die Generalstaatsanwaltschaft die Klage aus rechtlichen Gründen nicht weiterführen und Hauptmann darf das Geld behalten und geht straffrei aus.
Scheinbar gibt es ähnliche Fälle und sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Abgeordneten Provision unter Nutzung ihres Abgeordnetenstatus einziehen dürfen und, dass das keine strafbare Bestechlichkeit ist.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-maskenaffaere-mark-hauptmann-cdu-darf-997-000-euro-behalten-a-3d247c04-c5c4-4541-90a9-0def519f4633#ref=rss
Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat gegen Hauptmann ermittelt, aber nun das Verfahren eingestellt. Während der sogenannten Maskenaffäre hat Hauptmann Corona-Schutzmasken-Deals vermittelt und dafür eine Provision in Höhe von 997.000 Euro kassiert.
Zwar hat Hauptmann unter Nutzung seines Bundestagsmandats diese Deals vermittelt und Provision dafür eingestrichen, allerdings kann die Generalstaatsanwaltschaft die Klage aus rechtlichen Gründen nicht weiterführen und Hauptmann darf das Geld behalten und geht straffrei aus.
Scheinbar gibt es ähnliche Fälle und sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Abgeordneten Provision unter Nutzung ihres Abgeordnetenstatus einziehen dürfen und, dass das keine strafbare Bestechlichkeit ist.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-maskenaffaere-mark-hauptmann-cdu-darf-997-000-euro-behalten-a-3d247c04-c5c4-4541-90a9-0def519f4633#ref=rss